Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen



Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung des Personal & Material „MENatWORKX UG“ und derer Fahrzeuge zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

Vertragspartner sind der Veranstalter, Auftraggeber. Ist der Besteller nicht der Veranstalter oder Auftraggeber, so kann vom Besteller oder Auftraggeber eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Auftragserteilung beträgt diese 50% des zu erwartenden Auftragswertes, laut Angebots und ist in Bar oder per Überweisung zu entrichten.


Die Allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:

 

1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch die MENatWORKX UG für dieses sowie für den Veranstalter bindend.
Die Überlassung von Räumen und Flächen sind Mietfrei für die MENatWORKX UG


2. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken nicht eingeschlossen. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 15 Tage, so behält sich die MENatWORKX UG das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

 

3. Die Rechnungen der Fa. MENatWORKX UG sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 7 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, dieses gilt nur für Veranstaltungen & Catering.

 

4. Der Veranstalter muss der MENatWORKX UG die endgültige Teilnehmerzahl der Veranstaltung spätestens 2 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahlwerden bis zu maximal 1% berücksichtigt und der Abrechnung zu Grunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu maximal 1% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit der MENatWORKX UG; weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit der MENatWORKX UG abgestimmt werden.

 

5. Kann eine Veranstaltung oder Catering nicht durchgeführt werden, ohne dass die MENatWORKX UG dies zu verantworten hat, so behält die MENatWORKX UG den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung; je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Die Höhe der Entschädigung und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Restaurants gemäß Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen. In der Regel 50% des Auftragswerts (No Showgeld).
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, dem Restaurant einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

6. Die MENatWORKX UG behält sich vor, dem Veranstalter Personal- und Materialkosten in Rechnung zu stellen, wenn durch Verschulden des Veranstalters kurzfristige Verspätungen von vereinbarten Anfangszeiten eintreten oder vereinbarte Endzeiten überschritten wurden und dem Restaurant dadurch nicht vorhersehbare Kosten entstehen.

 

7. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer und seine Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Der Auftraggeber übernimmt Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann die MENatWORKX UG die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Die MENatWORKX UG haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

 

8. Der Veranstalter darf Speisen oder Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen werden Servicegebühr bzw. Korkengeld in Höhe von 10,00 € pro Flasche berechnet.  

 

9. Bei Musikaufführungen durch den Veranstalter obliegt ihm die GEMA-Meldepflicht.

 

10. Hat die MENatWORKX UG begründeten Anlass zu der Annahme, das die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.

 

12. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.


Stornierungsgebühren der MENatWORKX UG  entsprechend Ziffer 5 der AGB

Abbestelltag (Kalendertag) vor Reservierungen, Veranstaltungen & Catering

Stornogebühr ab 6 Gästen

über 14 Tage                 

Berechnung der Gebühr entfällt

7. bis zum 13. Tag          

Berechnung einer Gebühr von 30% des zu erwartenden Umsatzes

6. bis zum   2. Tag         

Berechnung einer Gebühr von 50% des zu erwartenden Umsatzes

bis zwei Tagen               

Berechnung einer Gebühr von 80% des zu erwartenden Umsatze